Von Thomas Käding, 11.09.08, 08:05h, aktualisiert 11.09.08, 08:07h
Diesen Vergleich hatte der Vorsitzende Richter Dietmar Reiprich vorgeschlagen. Und die Prozessvertreter des Klinikums erweckten nicht den Eindruck, dass sie es sich in den nächsten drei Wochen anders überlegen wollen. Falls sie doch widersprechen, „ergeht im November ein Urteil“, klärte Reiprich die Patientin auf. Dass dieser zweite Prozess so klar zu Gunsten der Ahlers-Patientin ausgehen würde, war keineswegs ausgemacht. Alles hing davon ab, welche Worte der Gutachter Andreas Wentzensen gebrauchen würde. Der Ludwigshafener Chirurg hatte das Tun des Kollegen Ahlers unter die Lupe genommen, nachdem bereits die Gutachterkommission der Ärztekammer Nordrhein zu einem vernichtenden Urteil gekommen war. Die Kommission hatte von einem „groben Behandlungsfehler“ gesprochen und sich dabei insbesondere auf den zweiten Eingriff bezogen.
Wentzensen hatte sich schriftlich weniger bestimmt geäußert, was Herrentals Anwältin Maia Steinert nicht eben optimistisch stimmte. Auf Befragen des Richters wurde der Arzt jedoch deutlicher als erwartet: Im Zuge der ersten Operation, bei der die Prothese mit falscher Neigung in den Knochen eingesetzt wurde, habe Ahlers noch einen „einfachen Fehler“ begangen. „Unverständlich“ sei aber, dass Ahlers diesen Fehler beim zweiten Eingriff nicht korrigiert habe - im Gegenteil: Die neue Prothese saß noch falscher. Richter Reiprich zog aus dieser Aussage den Schluss, dass nunmehr „ein grober Behandlungsfehler“ vorlag - Wentzensen widersprach nicht. Damit waren für das Gericht die Weichen gestellt. Erst recht, nachdem der Gutachter klargestellt hatte, dass mit einer „optimalen“ Knieoperation „Beschwerdefreiheit zu erreichen“ sei. Davon ist Annegret Herrentals nach insgesamt vier Eingriffen weit entfernt. Das juristische Nachspiel ihrer Behandlung hat sie jetzt immerhin mit größter Wahrscheinlichkeit hinter sich: „Und darüber bin ich wirklich froh.“
Ärztefehler
14.09.2008 | 22.38 Uhr | Diver
Endlich nach viele Jahre ist die Katze aus dem Sack.
Nicht einfach mal ein Fehler, sondern grobe Fehler.
Andere Verfahren gegen diesen Arzt werden…
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