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Ex-Chefarzt Jürgen Ahlers

Genugtuung nach langen Schmerzen

Von Thomas Käding, 11.09.08, 08:05h, aktualisiert 11.09.08, 08:07h

Das Kölner Landgericht spricht dem prominentesten Opfer des ehemaligen Chefarztes Jürgen Ahlers ein erhebliches Schmerzensgeld zu. Zweimal operierte er Annegret Hellentals fehlerhaft am Knie.

Jürgen Ahlers
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Jürgen Ahlers (Archivbild: Ralf Krieger)
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Jürgen Ahlers (Archivbild: Ralf Krieger)
Leverkusen - Damit hatte alles angefangen: Im November 2001 wollte Annegret Herrentals endlich schmerzfrei sein und wieder normal gehen können. Aber dazu brauchte die damals 57-Jährige eine Knieoperation. Sie vertraute sich Jürgen Ahlers an, dem damaligen Chefarzt der Unfallchirurgie am Klinikum. Er setzte ihr eine Prothese ein. Die Operation schlug fehl, drei Monate später gab es einen weiteren Eingriff. „Danach knackte und knirschte es bei jedem Schritt“, beschrieb die Schlebuscherin am Mittwochnachmittag den zweifelhaften Behandlungserfolg. Jetzt, nach sieben Jahren und zwei weiteren Operationen an einer Spezialklinik in Hamburg, ist sie noch immer nicht ohne Beschwerden. Jedenfalls nicht immer. „Heute bin ich gut drauf. Aber vorher bin ich wieder zwei Tage an Krücken gelaufen“, berichtete sie. Ihr Befinden verbesserte sich dann doch noch einmal: Am Mittwoch sprach ihr das Landgericht Köln Schadensersatz zu. Noch einmal 25 000 Euro soll die Versicherung des Klinikums an die mittlerweile 64-Jährige bezahlen - nachdem 2005 schon einmal 20 000 Euro geflossen waren.

Diesen Vergleich hatte der Vorsitzende Richter Dietmar Reiprich vorgeschlagen. Und die Prozessvertreter des Klinikums erweckten nicht den Eindruck, dass sie es sich in den nächsten drei Wochen anders überlegen wollen. Falls sie doch widersprechen, „ergeht im November ein Urteil“, klärte Reiprich die Patientin auf. Dass dieser zweite Prozess so klar zu Gunsten der Ahlers-Patientin ausgehen würde, war keineswegs ausgemacht. Alles hing davon ab, welche Worte der Gutachter Andreas Wentzensen gebrauchen würde. Der Ludwigshafener Chirurg hatte das Tun des Kollegen Ahlers unter die Lupe genommen, nachdem bereits die Gutachterkommission der Ärztekammer Nordrhein zu einem vernichtenden Urteil gekommen war. Die Kommission hatte von einem „groben Behandlungsfehler“ gesprochen und sich dabei insbesondere auf den zweiten Eingriff bezogen.

Wentzensen hatte sich schriftlich weniger bestimmt geäußert, was Herrentals Anwältin Maia Steinert nicht eben optimistisch stimmte. Auf Befragen des Richters wurde der Arzt jedoch deutlicher als erwartet: Im Zuge der ersten Operation, bei der die Prothese mit falscher Neigung in den Knochen eingesetzt wurde, habe Ahlers noch einen „einfachen Fehler“ begangen. „Unverständlich“ sei aber, dass Ahlers diesen Fehler beim zweiten Eingriff nicht korrigiert habe - im Gegenteil: Die neue Prothese saß noch falscher. Richter Reiprich zog aus dieser Aussage den Schluss, dass nunmehr „ein grober Behandlungsfehler“ vorlag - Wentzensen widersprach nicht. Damit waren für das Gericht die Weichen gestellt. Erst recht, nachdem der Gutachter klargestellt hatte, dass mit einer „optimalen“ Knieoperation „Beschwerdefreiheit zu erreichen“ sei. Davon ist Annegret Herrentals nach insgesamt vier Eingriffen weit entfernt. Das juristische Nachspiel ihrer Behandlung hat sie jetzt immerhin mit größter Wahrscheinlichkeit hinter sich: „Und darüber bin ich wirklich froh.“



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