Von Hartmut Zitzen, 27.11.08, 19:01h
Deren Begründung, dass das „Informationsschreiben“", mit dem Agfa Gevaert seine Angestellten Ende 2004 zum Wechsel in die Agfa Photo gedrängt hatte, zumindest fehlerhaft, wenn nicht sogar bewusst irreführend war, hält auch das Bundesarbeitsgericht in letzter Instanz für stichhaltig. Auch gestern bekamen deshalb mehrere Kläger Recht, während in einigen anderen Fällen besondere Umstände eine Rolle spielten, die die Kammer anders entscheiden ließen.
Wie Richter Friedrich Hauck gestern Nachmittag auf Anfrage mitteilte, hätten diese Arbeitnehmer entweder Frühruhestands- oder Aufhebungsverträge abgeschlossen, teilweise auch Kündigungen mit Abfindung akzeptiert und damit Agfa Photo de facto als ihren neuen Arbeitgeber anerkannt. Damit sei ihr Recht auf Widerspruch aber eindeutig verwirkt worden. Für den früheren Arbeitgeber Agfa bedeuten die von den Arbeitnehmern gewonnenen Klagen - insgesamt sind in Erfurt knapp 100 Fälle anhängig - aber, dass der belgische Konzern nach wie vor für sie in der Pflicht ist - mit unabsehbaren finanziellen Folgen für das wirtschaftlich angeschlagene Unternehmen.
Deshalb sind die Agfa-Anwälte inzwischen auf einen neuen juristischen Schachzug verfallen, mit dem die letztinstanzlichen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts per „Restitutionsklage“ angefochten werden sollen. Sie streben dabei die Wiederaufnahme der an sich abgeschlossenen Verfahren mit der Begründung an, dass Agfa erst jetzt - nach insgesamt dreijähriger Prozessdauer - Zugriff auf die Personalakten der Kläger bekommen habe und es darin Anhaltspunkte gebe, dass die Mitarbeiter ihr Widerspruchsrecht doch verwirkt haben. Richter Hauck hält es dagegen für eher unwahrscheinlich, dass Agfa und die Anwälte drei Jahre lang ohne Personalakten, quasi im Blindflug, prozessiert haben.
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