Schriftgröße

Rechtsstreit um Klinikum

Schlebuscher erhält Abfindung

Erstellt 08.12.08, 18:43h, aktualisiert 09.12.08, 10:07h

Nach einem Schlaganfall landete ein Schlebuscher im Leverkusener Klinikum. Durch Wundliegen bekam er dort ein Geschwür - ein Zeichen für schlechte Pflege. Die Klinik hat dem 53-Jährigen eine Entschädigungszahlung zugesagt.

Klinikum Leverkusen
Bild vergrößern
Das Klinikum in Leverkusen. (Archivbild)
Klinikum Leverkusen
Bild verkleinern
Das Klinikum in Leverkusen. (Archivbild)
Schlebusch - In zwei Klagen gegen das Leverkusener Klinikum hat die Kölner Rechtsanwältin Maia Steinert Erfolge für ihre Mandaten erzielt. Im Fall eines Schlebuscher Patienten wurde der Rechtsstreit mit einer Abfindung beigelegt. Im zweiten Fall einer Patientin aus Bergisch Gladbach hat die 25. Zivilkammer des Kölner Landgerichts der Klage teilweise stattgegeben. Der heute 53-jährige Kläger aus Schlebusch war im Mai 2006 nach einem vorangegangenen Schlaganfall wegen Durchblutungsstörungen, Lähmungsrescheinungen und einer Infektion im nahe gelegenen Klinikum behandelt worden. Während seines elftägigen Aufenthalts bildete sich ein so genannter Dekubitus im dritten bis vierten Grad, also ein offenes, tiefes Geschwür durch Wundliegen.

Das Entstehen von Dekubitalgeschwüren gilt gemeinhin als Gradmesser für die Pflegequalität eines Krankenhauses. Nach sechs erfolglosen Schreiben an das Klinikum selbst hatte sich die Rechtsanwältin im vergangenen April mit der Bitte um ein Gutachten an die Ärztekammer Nordrhein gewandt. Erst danach kam Bewegung in die Angelegenheit. In der vergangenen Woche lenkte das Klinikum schließlich ein und bot eine Entschädigung an. Beide Parteien einigten sich auf Zahlung von 2000 Euro.

Komplikationen

Noch länger zurück liegt der Fall der 1949 geborenen Bergisch Gladbacherin, der im August 2003 vom damaligen Chefarzt der Unfallchirurgie, Professor Jürgen Ahlers, eine Kniegelenksprothese implantiert worden war. Wegen zahlreicher Komplikationen kam es danach zu einer Vielzahl weiterer Eingriffe, bis die Prothese im Mai 2004 wieder entfernt und durch ein anderes Implantat ersetzt wurde. Ein vom Gericht bestellter Sachverständiger hatte diesen Zeitpunkt als viel zu spät bezeichnet.

Vor allem darauf stützte die Kammer ihr Urteil, als sie der Klage jetzt zumindest teilweise stattgab und das Klinikum und Ahlers zur gesamtschuldnerischen Zahlung von 4000 Euro verurteilte. Weil die Klage in mehreren anderen Punkten allerdings abgewiesen wurde, muss die Patientin 90 Prozent der Verfahrenskosten tragen. (hz)



Den Kölner Stadt-Anzeiger im Abonnement erhalten JETZT BESTELLEN!
4 Wochen Kölner Stadt-Anzeiger zum Vorzugspreis. Sie sparen mehr als 35%.

Orte des Geschehens

große Karte

Anzeige


WAS.WANN.WO.


Anzeige


Bildergalerien


Unsere Serien


Hintergrund


Hintergrund


Stadtmenschen Community


Extra


Top-Links (Anzeige)


Dienste