Erstellt 08.12.08, 18:43h, aktualisiert 09.12.08, 10:07h
Das Entstehen von Dekubitalgeschwüren gilt gemeinhin als Gradmesser für die Pflegequalität eines Krankenhauses. Nach sechs erfolglosen Schreiben an das Klinikum selbst hatte sich die Rechtsanwältin im vergangenen April mit der Bitte um ein Gutachten an die Ärztekammer Nordrhein gewandt. Erst danach kam Bewegung in die Angelegenheit. In der vergangenen Woche lenkte das Klinikum schließlich ein und bot eine Entschädigung an. Beide Parteien einigten sich auf Zahlung von 2000 Euro.
Komplikationen
Noch länger zurück liegt der Fall der 1949 geborenen Bergisch Gladbacherin, der im August 2003 vom damaligen Chefarzt der Unfallchirurgie, Professor Jürgen Ahlers, eine Kniegelenksprothese implantiert worden war. Wegen zahlreicher Komplikationen kam es danach zu einer Vielzahl weiterer Eingriffe, bis die Prothese im Mai 2004 wieder entfernt und durch ein anderes Implantat ersetzt wurde. Ein vom Gericht bestellter Sachverständiger hatte diesen Zeitpunkt als viel zu spät bezeichnet.
Vor allem darauf stützte die Kammer ihr Urteil, als sie der Klage jetzt zumindest teilweise stattgab und das Klinikum und Ahlers zur gesamtschuldnerischen Zahlung von 4000 Euro verurteilte. Weil die Klage in mehreren anderen Punkten allerdings abgewiesen wurde, muss die Patientin 90 Prozent der Verfahrenskosten tragen. (hz)
| JETZT BESTELLEN! 4 Wochen Kölner Stadt-Anzeiger zum Vorzugspreis. Sie sparen mehr als 35%. |
|
Anzeige