Erstellt 27.10.09, 17:59h, aktualisiert 28.10.09, 09:24h
Damit ist der scheinbar endlosen Geschichte um die Lenkung der Verkehrsströme auf diesem kaum 100 Meter langen Teil der Altstadtstraße ein weitere Kapitel zugefügt worden. Im vergangenen Frühjahr war zunächst das Rechtsabbiegen von der Düsseldorfer Straße in die Altstadtstraße erlaubt worden. Weil es im Einmündungsbereich danach aber wiederholt zu gefährlichen Begegnungen von Autofahrern gekommen war und außerdem die Abrissarbeiten am ehemaligen Gefängnis die Fahrbahn verengten, hatte die Behörde das Straßenstück zur Einbahnstraße erklärt und die Zufahrt aus der Lessingstraße für die Dauer der Bauarbeiten verboten.
Im September sollte die Bezirksvertretung dann auf Vorschlag der Verwaltung beschließen, die Altstadtstraße wieder zu öffnen und auch die Geradeausfahrt in die Gerichtsstraße zu erlauben. Dazu hätten allerdings der Bürgersteig vor der Altstadtapotheke zurückgebaut und die Litfaßsäule des Verkehrs- und Verschönerungsvereins versetzt werden müssen. Diesem Vorschlag folgte die Bezirksvertretung wegen der damit verbundenen Kosten in Höhe von rund 13 000 Euro jedoch nicht. Statt dessen wurde beschlossen, es auf Dauer bei der Einbahnregelung zu belassen.
Um den Anwohnern und Lieferanten wegen der Bauarbeiten auf der Düsseldorfer Straße keine allzu großen Umwege zuzumuten, wurde die Altstadtstraße jetzt immerhin vorübergehend wieder geöffnet. (hz)
provinziell und kaum zu glauben
29.10.2009 | 16.05 Uhr | nöres
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