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Stadtrat

Leverkusen beteiligt sich an Klage

Erstellt 27.10.09, 18:24h, aktualisiert 27.10.09, 18:25h

Leverkusens Stadtrat hat beschlossen, dass sich die Stadt an einer Verfassungsbeschwerde beteiligen wird. Grund ist die Finanzierung des Kinderförderungsgesetzes in NRW.

Opladen - Die Stadt Leverkusen wird sich an einer Kommunalverfassungsbeschwerde des Städtetages Nordrhein-Westfalen gegen die aus ihrer Sicht unzureichende Finanzierung des Kinderförderungsgesetzes in NRW beteiligen. Das beschloss der Stadtrat in seiner Sitzung am Montag einstimmig.

Hintergrund ist die den Kommunen vom Land Nordrhein-Westfalen auferlegte Pflicht, flächendeckend Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren zu schaffen. Dafür - so die Auffassung der Stadt Leverkusen und des Städtetages NRW - stellt die Landesregierung den Kommunen nicht die erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung, wozu das Land aber gesetzlich verpflichtet sei.

In Nordrhein Westfalen gilt das Konnexitätsprinzip, einfach gesagt: „Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen“. Beschließt also der Landtag ein kostenträchtiges Gesetz, das Städte und Gemeinden auszuführen haben, dann muss das Land den Kommunen auch die zur Finanzierung nötigen Mittel zur Verfügung stellen. Das aber ist nach Auffassung der Kommunen beim Kinderförderungsgesetz nicht annähernd der Fall. (ras)



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