Erstellt 27.10.09, 18:24h, aktualisiert 27.10.09, 18:25h
Hintergrund ist die den Kommunen vom Land Nordrhein-Westfalen auferlegte Pflicht, flächendeckend Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren zu schaffen. Dafür - so die Auffassung der Stadt Leverkusen und des Städtetages NRW - stellt die Landesregierung den Kommunen nicht die erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung, wozu das Land aber gesetzlich verpflichtet sei.
In Nordrhein Westfalen gilt das Konnexitätsprinzip, einfach gesagt: „Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen“. Beschließt also der Landtag ein kostenträchtiges Gesetz, das Städte und Gemeinden auszuführen haben, dann muss das Land den Kommunen auch die zur Finanzierung nötigen Mittel zur Verfügung stellen. Das aber ist nach Auffassung der Kommunen beim Kinderförderungsgesetz nicht annähernd der Fall. (ras)
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