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Messerstecher-Prozess

Urteil lautet nicht auf Totschlag

Von Hartmut Zitzen, 11.11.09, 18:02h, aktualisiert 11.11.09, 18:03h

Vor dem Kölner Landgericht ist am Mittwoch das Urteil gegen den 38-Jährigen Dario G. gesprochen worden. Er war am Karsamstag 2008 auf der Opladender Uhlandstraße in eine Messerstecherei verwickelt.

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Im Prozess um den Leverkusener Dario G. ist heute das Urteil verkündet worden.(Symbolbild: dpa)
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Im Prozess um den Leverkusener Dario G. ist heute das Urteil verkündet worden.(Symbolbild: dpa)
Leverkusen/Köln - Die Anklage lautete auf versuchten Totschlag, verurteilt wurde Dario G. (Name geändert) am Mittwoch wegen fahrlässiger Körperverletzung zu zwei Jahren mit Bewährung. Und damit schien der 38-Jährige durchaus nicht unzufrieden zu sein, auch wenn seine beiden Verteidiger am Montag auf Notwehr plädiert und einen Freispruch gefordert hatten. Tatsächlich verwehrte die 11. Große Strafkammer des Kölner Landgerichts der Notwehr auch nur deshalb ihre Anerkennung, weil der Angeklagte sich bewusst in die Lage manövriert habe, einen anderen Menschen verletzen zu müssen, um sein eigenes Leben zu verteidigen.

Die Beweisaufnahme, erklärte die Vorsitzende Richterin Sylvia Sella-Geusen in ihrer Urteilsbegründung, habe zwar kein völlig eindeutiges Bild des Geschehens am Karsamstag 2008 auf der Opladener Uhlandstraße ergeben. Insbesondere die Aussagen des Opfers und dessen an der Schlägerei beteiligter Freunde seien aber nachweislich „haarsträubend falsch“, ja geradezu „dummdreist“ und von einer erkennbaren Belastungstendenz gegen den Angeklagten geprägt gewesen.

Keine Gelegenheit

Der habe dagegen unwiderlegt behauptet, einer mit Stuhlbeinen, Baseballschlägern und abgebrochenen Billardqueues bewaffneten Übermacht gegenüber gestanden zu haben. Anders als der Staatsanwalt ging die Kammer auch davon aus, dass Dario G. keine Gelegenheit mehr hatte, den Rückzug anzutreten. Von einer überraschenden Eskalation könne allerdings keine Rede sein - der Angeklagte habe genau gewusst, worauf das telefonisch verabredete „Klärungsgespräch“ hinauslaufen werde.

Weil er nach dem Beginn der Tätlichkeiten aber selbst in Lebensgefahr geschwebt habe, durfte Dario G. sich nach Auffassung der Kammer wehren, auch in der Form, den Angriff des mit einem Knüppel auf ihn einschlagenden Gegners mit einem Messer „sofort und endgültig“ zu beenden. Eine Tötungsabsicht könne ihm dabei jedoch nicht unterstellt werden, so dass es bei einer fahrlässigen Körperverletzung bleibe. Bei einer Bewährungsstrafe allein mochte das Gericht es dennoch nicht bewenden lassen, sondern setzte als Bewährungsauflage die Zahlung von 3000 Euro Schmerzensgeld an das lebensgefährlich verletzte Opfer fest.

Dessen Anwalt kündigte anschließend an, gegen das Urteil Revision einzulegen zu wollen.



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