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Haus Fürstenberg

Reumkens muss das Feld räumen

Von Hartmut Zitzen, 12.11.09, 09:34h

Der Besitz der Stadthalle wechselt erneut. Das Kölner Oberlandesgericht hob gestern die Einstweilige Verfügung auf, die Geschäftsführer Sven Reumkens vor rund zwei Wochen erwirkt hatte.

Stadthalle Opladen
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Die Stadthalle in Opladen.(Archivbild: Ralf Krieger)
Stadthalle Opladen
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Die Stadthalle in Opladen.(Archivbild: Ralf Krieger)
Opladen - Im Tauziehen um das "Haus Fürstenberg" hat das Oberlandesgericht Köln gestern für eine erneute Wendung gesorgt. Der 22. Zivilsenat hob auf Antrag von Rechtsanwalt Peter Mauel die Einstweilige Verfügung des Landgerichts vom 28. Oktober auf, die der "Stadthalle Opladen GmbH" und deren Geschäftsführer Sven Reumkens das Hausrecht zugesprochen hatte. Statt dessen muss Reumkens jetzt Hotel, Restaurant und Stadthalle dem neuen Pächter Michael Lamm zurückgeben.

Der Senat geht in seinem Beschluss (22 W 62/09) offensichtlich davon aus, dass Uwe Fuhrmann als Eigentümer der Immobilie berechtigt war, das Pachtverhältnis mit Reumkens wegen ausstehender Zahlungen zu kündigen und einen neuen Pächter einzusetzen. Das ist die "Agnus Hotel Betriebs- und Beratungs GmbH", deren Geschäftsführer Michael Lamm Anfang 2006 auch das damalige Ramada-Hotel (heute Best Western) in Wiesdorf übernommen hatte.

Verworrene Verhältnisse

Sven Reumkens wiederum ist Eigentümer der "Stadthalle Opladen GmbH", die Fuhrmann im September 2007 verkauft hatte. Kompliziert wird der Sachverhalt zusätzlich dadurch, dass Reumkens die Stadthalle dann unterverpachtet hatte. Diese Pächter haben Ende Oktober allerdings - wohl auch aufgrund der verworrenen Verhältnisse - das Handtuch geworfen und sämtliche Schlüssel Fuhrmann übergeben, der sie seinerseits an Lamm weiterreichte. Das durfte er nach Ansicht des Oberlandesgerichts auch.

Wegen der seit Monaten ausstehenden Zahlungen Reumkens, teilte Rechtsanwalt Mauel gestern auf Anfrage mit, habe Fuhrmann inzwischen Insolvenz anmelden müssen. Wenn die Pacht - jetzt von Michael Lamm - demnächst wieder fließe, könne der Antrag zurückgenommen werden.



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