Erstellt 15.07.10, 18:11h
Hintergrund ist die Tatsache, dass der Stadtrat nicht nur eigene Mitglieder in das Ausländergremium entsendet hat, sondern auch fünf Bürger, so genannte bürgerschaftliche Mitglieder. Nach der früheren Gemeindeordnung war das kein Problem, nach der vom Landtag neu gefassten Kommunalverfassung dürfen nur noch Ratsmitglieder entsendet werden. Der Stadtrat hat das Problem inzwischen gelöst, entsendet nun nur noch Ratsmitglieder in das Gremium.
Fatale Folgen?
Für einen Mann aber hatte die Fehlbesetzung möglicherweise fatale Folgen: Jannis Goudoulakis, 28 Jahre lang Vorsitzender des Ausländergremiums, verpasste im Mai die Wiederwahl ganz knapp, unterlag mit 14 zu 15 Stimmen. Während für Erhard Schoofs klar ist, dass nicht nur die Vorsitzenden-, sondern auch alle anderen internen Wahlen wie die des Stellvertreters ungültig sind, differenziert der Rechtsdezernent und merkt an, dass alle Wahlen außer der des Vorsitzenden mit Mehrheiten von mehr als fünf Stimmen erfolgt seien, die Fehlbesetzung des Integrationsrates dabei also nicht von entscheidender Bedeutung gewesen sei.
Um Sicherheit zu erlangen, hat Stein die Bezirksregierung um eine rechtliche Bewertung gebeten, speziell um Beantwortung der Frage, ob die Wahl zum Vorsitzenden und eventuell auch alle anderen Personalentscheidungen erneut gefällt werden müssen.
Erst nach einer Antwort, so Stein in einem Schreiben an Schoofs, werde das endgültige Vorgehen festgelegt. (ras)
Wie die Kesselflicker!
16.07.2010 | 10.34 Uhr | Experte
Jerder ein Narziss. Nicht besser als wir Deutschen.
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